§1 Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf der Facebook-Seite von Schmitz & Nittenwilm.
(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist
Schmitz & Nittenwilm OHG
Weyerstraßerweg 147
50969 Köln
(3) Mit Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
(4) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, es wird weder von Facebook gesponsert, unterstützt noch organisiert.
§2 Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
(2) Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie das Gewinnspiel-Posting liken („Gefällt-mir“ klicken) und kommentieren sowie diese Bewertung jedenfalls bis zur Auswahl der Gewinner belassen.
(3) Voraussetzung ist ferner, dass die Teilnehmer der Facebook-Seite @schmitznittenwilm folgen.
(4.1.) Gewinnspiel 29.03.2018: Die Teilnahme ist bis zum 30.03.2018 um 15.00 Uhr möglich.
(4.2.) Gewinnspiel 01.04.2018: Die Teilnahme ist bis zum 02.04.2018 um 15.00 Uhr möglich.
§3 Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
(1.1.) Gewinnspiel 29.03.2018: Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlosen wir einen Osterkorb (Inhalt: 1 x Osterlamm, 1 x Mandelsand Ei weiß, 1 x Osterkuchen Streifen, KÖLN-Becher inkl. 1 Heißgetränk nach Wahl) und drei mal ein Osternest (Inhalt: 1 x Osterlamm, Ostereier).
(1.2.) Gewinnspiel 01.04.2018: Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlosen wir drei Schmitz & Nittenwilm KÖLN-Becher inkl. 1 Heißgetränk nach Wahl, drei Edelstahl-Thermobecher inkl. 1 Heißgetränk nach Wahl und dreimal einen Schmitz & Nittenwilm Gutschein über jeweils 10 Euro.
(2) Die Gewinner werden innerhalb einer Woche nach Teilnahmeschluss unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden per Facebook Messenger benachrichtigt und aufgefordert eine Schmitz & Nittenwilm Filiale anzugeben, wo der Gewinn abgeholt werden kann.
(3.1.) Gewinnspiel 29.03.2018: Geht von einem Gewinner innerhalb von zwei Stunden keine Nachricht bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.
(3.2.) Gewinnspiel 01.04.2018: Geht von einem Gewinner innerhalb von zwei Tagen keine Nachricht bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.
(4) Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.
(5) Der Gewinn kann nicht getauscht oder in bar ausgezahlt werden.
(6) Sofern Umstände eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen.
(7.1.) Gewinnspiel 29.03.2018: Der Gewinn muss am Samstag, den 31.03.2018 oder Sonntag, den 01.04.2018 vom Gewinner in einer Schmitz & Nittenwilm Filiale abgeholt werden. Dazu muss dieser spätestens am Freitag, den 30.03.2018 um 18.00 Uhr die gewünschte Filiale zur Abholung angeben.
(7.2.) Gewinnspiel 01.04.2018: Der Gewinn muss vom Gewinner in einer Schmitz & Nittenwilm Filiale abgeholt werden. Dazu muss dieser spätestens zwei Tage vor Abholung die gewünschte Filiale angeben.
§4 Ausschluss
(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.
(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
§5 Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen
Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Facebook) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
§6 Datenschutz
Wir sind verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern wir diese selbst verarbeiten. Wir werden die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Wir werden die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.
Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung entsprechend, die unter https://schmitz-nittenwilm.de/datenschutz/ abrufbar ist.
§7 Schlussbestimmungen
(1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.
(2) Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.